Diese Kurzanalyse beschreibt die Größenordnung einer möglichen monetären Verpflichtung der deutschen Bundesregierung, falls die Minderungsziele für Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor bis 2030 nicht eingehalten werden.


Zusammenfassung der Ergebnisse:

Das Verfehlen des deutschen Treibhausgasemissionsziels im Verkehrssektors zwischen 2021 und 2030 könnte zu Zahlungen in der Höhe von 3 bis 36 Milliarden € führen. Deutschland hat sich verpflichtet, nationale Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55% gegenüber 1990 zu reduzieren. Innerhalb der EU hat sich Deutschland bindend verpflichtet, die Emissionen, die nicht durch den EU Emissionshandel abgedeckt sind (im wesentlichen Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft), bis 2030 um 38% gegenüber dem Niveau von 2005 zu senken. Dies entspricht einer Reduktion von derzeit 465 auf 296 MtCO2Äq. im Jahr 2030. Dieses Ziel wurde im Klimaschutzplan 2050 auf die betroffenen Sektoren verteilt. Für den Verkehrssektor hat die Bundesregierung eine CO2- Reduktion 40% bis 42% bis 2030 im Vergleich zu 1990 vorgesehen.

Falls die Ziele mit nationalen Minderungsmaßnahmen nicht erreicht werden und die Treibhausgasemissionen oberhalb der festgelegten Reduktionsziele liegen, gibt es mehrere Möglichkeiten diese Zielverfehlung auszugleichen. Für Deutschland kommt im Prinzip nur die Option in Betracht, überschüssige Emissionsrechte von anderen EU Mitgliedsstaaten zu erwerben. Wir nehmen hier einen Preis zwischen 20 und 100 EUR/tCO2 an. Wird das Defizit nicht ausgeglichen, kommt es zu einem EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Abbildung 1. Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor und mögliche Zahlungen

Werden keine zusätzlichen, wirksamen Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor ergriffen, fallen für einen Zukauf von Emissionsrechten Kosten in Höhe von 7 bis knapp 36 Milliarden Euro an. Erreichen zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrsbereich nur etwa die Hälfte der notwendigen Emissionsreduktion, fallen für einen Zukauf von Emissionsrechten Kosten in Höhe von etwa 5 bis 26 Milliarden Euro an. Erreichen zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrsbereich nur etwa drei Viertel der nötigen Reduktion, fallen für einen Zukauf von Emissionsrechten Kosten in Höhe von etwa 3 bis 16 Milliarden Euro an.

Die Zahlungen für ein Verfehlen des Klimaziels würden einer anderen Regierung, die ihre Klimaschutzziele übererfüllt hat und daher überschüssige Emissionsrechte verkaufen kann, oder der EU als Ganzes bei Strafzahlungen in einem Vertragsverletzungsverfahren zugutekommen. Würde dieselbe Summe in nationalen Klimaschutz investiert, würden sie der nationalen Wirtschaft zugutekommen und würden durch niedrigere Emissionen nach 2030 auch weitere Zahlungen vermeiden.

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